über die öffentliche Pilzaufklärung im Freistaat Thüringen
(Entwurf)
Die Thüringer Arbeitsgemeinschaft Mykologie e.V. (ThAM) ist ein
Zusammenschluss von Pilzsachverständigen, Pilzfloristen und sonstigen
Pilzkennern und -interessierten. Eines der satzungsgemäßen Hauptziele des
gemeinnützigen Vereins ist die Förderung und Koordinierung der Pilzaufklärung
im Freistaat Thüringen.
Pilzaufklärung in diesem Sinne
bedeutet:
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öffentliche Beratung der einheimischen Bevölkerung und von
Touristen in Beratungsstellen
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Identifikation vorgelegter Pilzfunde und Aufklärung über
deren Speisewert und die Rolle der Pilze im Haushalt der Natur
-
Informationen über Giftpilze und deren Wirkungen sowie die
Aufklärung über mögliche Gesundheitsgefahren
-
Unterstützung medizinischer
Einrichtungen im Vergiftungsfall (auch in Zusammenarbeit mit dem
Giftinformationszentrum Erfurt) durch Identifikation der Pilzart
-
fachliche Unterstützung der amtlichen
Lebensmittelüberwachung bei Kontrollen von Handel und Gastronomie sowie bei
Schadensfällen
a) Westdeutschland:
Eine bundesweite Regelung der Pilzaufklärung existiert nicht. Die
Deutsche Gesellschaft für Mykologie e.V. (DGfM) bildet Pilzsachverständige aus
und erteilt ihnen bei bestandener Prüfung eine Lizenz. Die Durchführung der
Pilzaufklärung erfolgt auf Eigeninitiative der Pilzsachverständigen entweder
vollkommen ehrenamtlich oder über individuelle Vereinbarungen mit den
jeweiligen kommunalen Behörden. Die DGfM zahlt keine Aufwandsentschädigung. Die
notwendige Qualitätssicherung der Arbeit der Pilzsachverständigen erfolgt über
die Verpflichtung, mindestens einmal innerhalb von fünf Jahren an einer
Weiterbildung teilzunehmen. Andernfalls erlischt die DGfM-Lizenz.
b)
Ostdeutschland einschließlich
Thüringen
Von 1954 - 1990 war die Pilzaufklärung in das staatliche Gesundheitswesen eingebunden. Es gab in jedem der ehemaligen Bezirke einen Bezirkspilzsachverständigen und in den Kreisen einen Kreisbeauftragten und meist mehrere Ortsbeauftragte für Pilzaufklärung. Eine Aufwandsentschädigung erfolgte über die Hygieneinspektionen. 1989 gab es in Ostdeutschland ca. 1100 Pilzberatungsstellen, davon etwa 250 in Thüringen.
Nach
der politischen Wende entfielen die bis dahin geltenden gesetzlichen Regelungen
zur Pilzaufklärung. Stellenweise wurde
versucht, das behördliche System aufrechtzuerhalten. Landesweit ist dieses
bisher lediglich in Mecklenburg-Vorpommern geschehen. Dort ist die
Pilzaufklärung im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst verankert.
Eine aus privater Initiative hervorgegangene Struktur existiert in
Sachsen-Anhalt mit dem Pilzsachverständigen-Verband e.V., der mit eigenen
Lizenzen arbeitet. In den Landkreisen des Freistaates Sachsen gibt es lt.
Landkreisverordnung Satzungen, die Bestellung und Entschädigung von
Pilzsachverständigen regeln.
Im Freistaat Thüringen fehlen bisher staatliche Regelungen zur Pilzaufklärung in Form von Gesetzen oder Verordnungen. Es existieren gegenwärtig ca. 80 aktive Pilzsachverständige. Die meisten besitzen eine DGfM-Lizenz. Im Jahre 2002 werden etwa weitere 10 Sachverständige aufgrund einer bestandenen Prüfung hinzukommen. Die Thüringer Arbeitsgemeinschaft Mykologie führt diese Prüfungen auf der Basis der von der DGfM aufgestellten Qualitätsrichtlinien durch.
Nach Angaben des Thüringer Ministeriums für Soziales und Gesundheit sind die Gesundheitsämter der Kommunen und Kreise berechtigt, Pilzsachverständige auf Honorarbasis zu beschäftigen. Beispiele dafür sind die Landkreise
Altenburger Land - 2 Pilzsachverständige
Ilmkreis - 10 Pilzsachverständige
Nordhausen - 7 Pilzsachverständige
Saalfeld-Rudolstadt - 16
Pilzsachverständige
Gesetzliche Regeln, Vorschriften oder Verordnungen liegen dem jedoch
nicht zugrunde. In anderen thüringischen Landkreisen ist die Pilzaufklärung
nahezu vollkommen zusammengebrochen.
Schadenersatzansprüche, ob berechtigt oder nicht, können auch bei
qualifizierten Pilzberatungen nicht ausgeschlossen werden. Pilzsachverständige,
die Vereinbarungen mit Kommunen getroffen haben, sind (immer?) durch den
Kommunalen Schadenausgleich (KSA) versichert (KSA der Länder Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Postanschrift:
10401 Berlin). Der KSA gewährt Mitglieder-Landkreisen, Städten und Gemeinden
Haftpflichtdeckungsschutz für Haftpflichtrisiken, die sich im Zusammenhang mit
der Tätigkeit der von ihnen beauftragten Pilzsachverständigen ergeben könnten,
was für die Kommunen keine Mehrkosten bedeutet.
Seit 1992 gibt es auch seitens der DGfM für ihre Pilzsachverständigen
eine Haftpflichtversicherung (nur für Mitglieder).
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Die Pilzaufklärung ist notwendig, um
die Bevölkerung vor Schäden durch den Verzehr von wildwachsenden Pilzen zu
schützen. Sie stellt eine Präventivmaßnahme zum Schutz der Volksgesundheit dar.
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Die Pilzaufklärung muß flächendeckend
erfolgen, da die Freizeittätigkeit des Sammelns von Wildpilzen bzw. der Verkauf
derselben nicht auf bestimmte Regionen Thüringens beschränkt ist.
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Von herausragender Wichtigkeit ist die
Pilzaufklärung in den touristischen Zentren, da ortsfremde Personen durch das Sammeln
und den Verzehr unbekannter Pilze besonders gefährdet sind.
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Um die Pilzaufklärung effizient zu
gestalten, sollte sie auch zukünftig für die Bevölkerung kostenfrei sein.
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Die Beauftragung geeigneter und
entsprechend qualifizierter Personen mit der Pilzberatung kann nicht wie bisher
dem Gutdünken örtlicher oder regionaler Behörden überlassen werden. Hierzu ist
eine staatliche Regelung erforderlich, die die Behörden auf unterer Ebene
verpflichtet, die Pilzaufklärung bzw. die Kontrolle des Handels mit Wildpilzen
in ihrem entsprechenden Verantwortungsbereich nach einheitlichen Richtlinien zu
organisieren. Eine solche Regelung muß Fragen des Versicherungsschutzes
beinhalten.
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Die Pilzaufklärung im Auftrag von
staatlichen Stellen oder Behörden ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Der Aufwand
ist zu entschädigen. Nach den bisherigen Erfahrungen ist hierbei von einer
Summe von ca. 500,-
bis 1.000,- € pro Pilzberater und Jahr
auszugehen.
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Die Thüringer Arbeitsgemeinschaft
Mykologie e.V. ist bereit, die notwendige Qualifikation der
Pilzsachverständigen zu garantieren und ihre Weiterbildung zu organisieren.
Hierfür können kurzfristig bei Vorliegen einer staatlichen Regelung die
notwendigen Standards erstellt werden.
Diese Vorstellungen der ThAM decken sich weitgehend mit den Wünschen
bestimmter Einrichtungen des Gesundheitswesens, etwa des Gemeinsamen
Giftinformationszentrums (GGIZ) Erfurt der Länder Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, welche im Vergiftungsfall auf
Pilzsachverständige zurückgreifen müssen.
Jena / Altenburg, März 2002
Dr. Gerald Hirsch Frank Wendland
1. Vorsitzender Beauftragter
für Pilzaufklärung