Grundsatzpapier

 

über die öffentliche Pilzaufklärung im Freistaat Thüringen

(Entwurf)

 

Die Thüringer Arbeitsgemeinschaft Mykologie e.V. (ThAM) ist ein Zusammenschluss von Pilzsachverständigen, Pilzfloristen und sonstigen Pilzkennern und -interessierten. Eines der satzungsgemäßen Hauptziele des gemeinnützigen Vereins ist die Förderung und Koordinierung der Pilzaufklärung im Freistaat Thüringen.

 

Pilzaufklärung in diesem Sinne bedeutet:

-          öffentliche Beratung der einheimischen Bevölkerung und von Touristen in Beratungsstellen

-          Identifikation vorgelegter Pilzfunde und Aufklärung über deren Speisewert und die Rolle der Pilze im Haushalt der Natur

-          Informationen über Giftpilze und deren Wirkungen sowie die Aufklärung über mögliche Gesundheitsgefahren

-          Unterstützung medizinischer Einrichtungen im Vergiftungsfall (auch in Zusammenarbeit mit dem Giftinformationszentrum Erfurt) durch Identifikation der Pilzart

-          fachliche Unterstützung der amtlichen Lebensmittelüberwachung bei Kontrollen von Handel und Gastronomie sowie bei Schadensfällen

 

 

Situation der Pilzaufklärung in Deutschland und in Thüringen

 

a) Westdeutschland:

 

Eine bundesweite Regelung der Pilzaufklärung existiert nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie e.V. (DGfM) bildet Pilzsachverständige aus und erteilt ihnen bei bestandener Prüfung eine Lizenz. Die Durchführung der Pilzaufklärung erfolgt auf Eigeninitiative der Pilzsachverständigen entweder vollkommen ehrenamtlich oder über individuelle Vereinbarungen mit den jeweiligen kommunalen Behörden. Die DGfM zahlt keine Aufwandsentschädigung. Die notwendige Qualitätssicherung der Arbeit der Pilzsachverständigen erfolgt über die Verpflichtung, mindestens einmal innerhalb von fünf Jahren an einer Weiterbildung teilzunehmen. Andernfalls erlischt die DGfM-Lizenz.

 

 

b)       Ostdeutschland einschließlich Thüringen

 

Von 1954 - 1990 war die Pilzaufklärung in das staatliche Gesundheitswesen eingebunden. Es gab in jedem der ehemaligen Bezirke einen Bezirkspilzsachverständigen und in den Kreisen einen Kreisbeauftragten und meist mehrere Ortsbeauftragte für Pilzaufklärung. Eine Aufwandsentschädigung erfolgte über die Hygieneinspektionen. 1989 gab es in Ostdeutschland ca. 1100 Pilzberatungsstellen, davon etwa 250 in Thüringen.

Nach der politischen Wende entfielen die bis dahin geltenden gesetzlichen Regelungen zur Pilzaufklärung. Stellenweise wurde versucht, das behördliche System aufrechtzuerhalten. Landesweit ist dieses bisher lediglich in Mecklenburg-Vorpommern geschehen. Dort ist die Pilzaufklärung im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst verankert. Eine aus privater Initiative hervorgegangene Struktur existiert in Sachsen-Anhalt mit dem Pilzsachverständigen-Verband e.V., der mit eigenen Lizenzen arbeitet. In den Landkreisen des Freistaates Sachsen gibt es lt. Landkreisverordnung Satzungen, die Bestellung und Entschädigung von Pilzsachverständigen regeln.

Im Freistaat Thüringen fehlen bisher staatliche Regelungen zur Pilzaufklärung in Form von Gesetzen oder Verordnungen. Es existieren gegenwärtig ca. 80 aktive Pilzsachverständige. Die meisten besitzen eine DGfM-Lizenz. Im Jahre 2002 werden etwa weitere 10 Sachverständige aufgrund einer bestandenen Prüfung hinzukommen. Die Thüringer Arbeitsgemeinschaft Mykologie führt diese Prüfungen auf der Basis der von der DGfM aufgestellten Qualitätsrichtlinien durch.

Nach Angaben des Thüringer Ministeriums für Soziales und Gesundheit sind die Gesundheitsämter der Kommunen und Kreise berechtigt, Pilzsachverständige auf Honorarbasis zu beschäftigen. Beispiele dafür sind die Landkreise   

                        Altenburger Land            -             2 Pilzsachverständige

                        Ilmkreis                         -            10 Pilzsachverständige

                        Nordhausen                   -             7 Pilzsachverständige

                        Saalfeld-Rudolstadt             -            16 Pilzsachverständige

                        Sonneberg                -             5 Pilzsachverständige

Gesetzliche Regeln, Vorschriften oder Verordnungen liegen dem jedoch nicht zugrunde. In anderen thüringischen Landkreisen ist die Pilzaufklärung nahezu vollkommen zusammengebrochen.

 

 

Versicherungsfragen

Schadenersatzansprüche, ob berechtigt oder nicht, können auch bei qualifizierten Pilzberatungen nicht ausgeschlossen werden. Pilzsachverständige, die Vereinbarungen mit Kommunen getroffen haben, sind (immer?) durch den Kommunalen Schadenausgleich (KSA) versichert (KSA der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Postanschrift: 10401 Berlin). Der KSA gewährt Mitglieder-Landkreisen, Städten und Gemeinden Haftpflichtdeckungsschutz für Haftpflichtrisiken, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit der von ihnen beauftragten Pilzsachverständigen ergeben könnten, was für die Kommunen keine Mehrkosten bedeutet.

Seit 1992 gibt es auch seitens der DGfM für ihre Pilzsachverständigen eine Haftpflichtversicherung (nur für Mitglieder).

 

 

Standpunkt der ThAM zu den Notwendigkeiten der künftigen Entwicklung der Pilzaufklärung in Thüringen

-          Die Pilzaufklärung ist notwendig, um die Bevölkerung vor Schäden durch den Verzehr von wildwachsenden Pilzen zu schützen. Sie stellt eine Präventivmaßnahme zum Schutz der Volksgesundheit dar.

-          Die Pilzaufklärung muß flächendeckend erfolgen, da die Freizeittätigkeit des Sammelns von Wildpilzen bzw. der Verkauf derselben nicht auf bestimmte Regionen Thüringens beschränkt ist.

-          Von herausragender Wichtigkeit ist die Pilzaufklärung in den touristischen Zentren, da ortsfremde Personen durch das Sammeln und den Verzehr unbekannter Pilze besonders gefährdet sind.

-          Um die Pilzaufklärung effizient zu gestalten, sollte sie auch zukünftig für die Bevölkerung kostenfrei sein.

-          Die Beauftragung geeigneter und entsprechend qualifizierter Personen mit der Pilzberatung kann nicht wie bisher dem Gutdünken örtlicher oder regionaler Behörden überlassen werden. Hierzu ist eine staatliche Regelung erforderlich, die die Behörden auf unterer Ebene verpflichtet, die Pilzaufklärung bzw. die Kontrolle des Handels mit Wildpilzen in ihrem entsprechenden Verantwortungsbereich nach einheitlichen Richtlinien zu organisieren. Eine solche Regelung muß Fragen des Versicherungsschutzes beinhalten.

-          Die Pilzaufklärung im Auftrag von staatlichen Stellen oder Behörden ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Der Aufwand ist zu entschädigen. Nach den bisherigen Erfahrungen ist hierbei von einer Summe von ca. 500,- bis 1.000,-  € pro Pilzberater und Jahr auszugehen.

-          Die Thüringer Arbeitsgemeinschaft Mykologie e.V. ist bereit, die notwendige Qualifikation der Pilzsachverständigen zu garantieren und ihre Weiterbildung zu organisieren. Hierfür können kurzfristig bei Vorliegen einer staatlichen Regelung die notwendigen Standards erstellt werden.

 

Diese Vorstellungen der ThAM decken sich weitgehend mit den Wünschen bestimmter Einrichtungen des Gesundheitswesens, etwa des Gemeinsamen Giftinformationszentrums (GGIZ) Erfurt der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, welche im Vergiftungsfall auf Pilzsachverständige zurückgreifen müssen.

 

 

 

Jena / Altenburg, März 2002

 

 

 

 

Dr. Gerald Hirsch                                                  Frank Wendland

1. Vorsitzender                                                  Beauftragter für Pilzaufklärung